Durch die neue Regelung vom 01.05.2014 gelten folgende Regeln für den Punkteabbau:
- 1 - 3 Punkte: Durch die freiwillige Teilnahme an einem FES kann 1 Punkt abgebaut werden.
- 4 - 5 Punkte: Schriftliche Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Durch die freiwillige Teilnahme an einem FES kann 1 Punkt abgebaut werden.
- 6 - 7 Punkte: Schriftliche Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Durch die Teilnahme an einem FES kann jetzt kein Punkt mehr abgebaut werden.
- 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis
Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei verkehrspädagogischen Lehrgängen von jeweils 90 Minuten. Zusätzlich müssen die Teilnehmer auch noch zwei verkehrspsychologische Einzelsitzungen bei einem Psychologen von jeweils 75 Minuten absolvieren. Die Teilnahme an einem FES kann nur alle 5 Jahre bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten zum Punktabbau genutzt werden.
Noch Fragen? Wir beraten Dich gerne dazu.